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sind auf der Suche nach Ihrem Rechtsanwalt in Nürnberg?
Sie
hatten einen Verkehrsunfall?
Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht?
Sie
möchten die Scheidung
einreichen?
Sie werden zu Unrecht von
jemandem in Anspruch genommen?
Sie stehen vor Problemen im
Zusammenhang mit einem Mietvertrag?
Sie sind mit der
Zahlungsmoral eines Schuldners nicht zufrieden?
Sie möchten
sich gegen den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen
Ordnungswidrigkeit
oder Straftat zur Wehr setzen?
Sollte Sie eine der
vorangegangenen Fragen mit
"Ja" beantworten können, sind Sie bei der Suche nach kompetenter und
zuverlässiger
juristischer Hilfe fündig geworden.
Die
Kanzlei Greiner unterstützt Sie bei Ihren zivil- und strafrechtlichen
Fragestellungen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen
Verfahren.
Schieben Sie rechtliche
Schwierigkeiten nicht
auf die "lange Bank". Denn häufig lassen sich kostspielige Prozesse
durch geschickte außergerichtliche Verhandlungen oder abgesicherte
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Letzte Meldung:
Mit
Urteil vom 20.10.2009 hat der BGH unter dem Aktenzeichen VI
ZR 53/09
entschieden,
dass der Geschädigte der (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich
die üblichen Stundenverrechnungs- sätze einer markengebundenen
Fachwerkstatt zugrunde legen darf, die ein von ihm eingeschalteter
Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt
hat .
Will
der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichts- punkt der
Schadensminderungs- pflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine
günstigere Reparatur- möglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres
zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger
darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom
Qualitäts- standard her der Reparatur in einer markengebundenen
Fachwerkstatt entspricht.
Sollte dem Schädiger dies gelingen,
kann
es für den Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen gleichwohl
unzumutbar, sich auf eine freie Werkstatt verweisen zu
lassen. |

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