| FAMILIENRECHT
Durch das Familienrecht werden die
Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft
miteinander verbundenen Personen normiert. Weiterhin regelt es aber
auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft,
Betreuung und Vormundschaft. Das
Familienrecht enthält Bestimmungen über das
Schließen einer Ehe sowie deren Aufhebung. So werden konkret die
allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe, das eheliche Güterrecht und die
Scheidung sowie deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und
Versorgungsausgleich, geregelt. Auch beinhaltet es Regelungen über den rechtliche Status eheähnlicher
Gemeinschaften und das Verlöbnis. Das Familienrecht enthält
zudem Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitigen
Unterhaltspflichten von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen
Eltern und Kindern, über die Adoption und die eingetragene
Lebenspartnerschaft. Ein Schwerpunkt des Familienrechts ist die Bestimmung des Kindesunterhalts sowie des Ehegattenunterhalts
(Trennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt). In diesem Bereich hat
sich in den letzten Jahren nach Gesetzesänderungen einiges getan. Ein großer Baustein der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle, die in Süddeutschland, u.a. in Nürnberg, durch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) ergänzt wird. Daneben
ist natürlich das Thema Scheidung mit den weiteren Bereichen
Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzung (z. B. einer
Zugewinngemeinschaft) und Versorgungsausgleich im Familienrecht das
Hauptbetätigungsfeld des Scheidungsanwaltes. Auch hier haben sich eine
Reihe Neuerungen ergeben, nicht zuletzt des Verfahrensrechts. |


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